Hinweise für private Bauvorhaben
Ihr Bauanträge für private Bauvorhaben richten Sie bitte an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Zwickau. Informieren Sie sich gern über den ONLINESERVICE.
Hier erfahren Sie mehr zu den Aufgaben der Behörde und finden zielgerichtet Antworten auf Ihre Fragen. Gern können Sie auch in telefonischen oder E-Mail-Kontakt treten.
Die Aufgaben der Bauaufsicht:
- Vollzug der Baugesetze - Sächsische Bauordnung (SächsBO), Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO),
- Bearbeitungen von bauaufsichtlichen Verfahren zur Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen,
- Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen,
- Bearbeiten von Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen,
- Kontrolltätigkeit bei Baumaßnahmen auf Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften (Bauzustandsbesichtigungen, bauaufsichtliche Operativeinsätze bei Havarien und akuten Gefahren, bauordnungsrechtliche Stellungnahmen und Begutachtungen,
- Beratung und Auskünfte an Bauherren, Investoren, Planverfasser und Nachbarn zum öffentlichen Baurecht,
- Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben,
- Führung des Baulastenverzeichnisses und Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis,
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz,
- Gebrauchsabnahme von "Fliegenden Bauten"
- Verwaltung von Bauakten im Zuständigkeitsbereich des Amtes
Kontakt:
Landkreis Zwickau
Bauaufsichtsbehörde
Telefon: 0375 4402-25210
Telefax: 0375 4402-25209
E-Mail: bau@landkreis-zwickau.de